A-
A+

Hausordnung

Herzlich willkommen auf Schloss Drachenburg!

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf dem Gelände eines Baudenkmals befinden, und dass es sich dabei um ein Privatgelände handelt. Um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihre Sicherheit auf dem Gelände dieses Kulturerbes zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

1. Bei Fragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Kassenbereich von Schloss Drachenburg oder die Aufsichten im Schloss. 

2. Das gesamte Gelände (Schloss und Park) steht unter Denkmalschutz und darf nicht verändert werden. Es handelt sich um ein Schlossensemble mit einem Parkgelände, welches Treppen und abschüssige Wege aufweist. Wir weisen Sie auf mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten hin, die sowohl innerhalb der Gebäude, als auch im Freigelände auftreten können. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie dafür um Verständnis, dass wir für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden keine Haftung übernehmen können. Das Betreten des Geländes von Schloss Drachenburg und des umliegenden Parkgeländes geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Besonders beim Verlassen der Wege bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit, damit Sie sich auf teilweise unwegsamem Gelände nicht gefährden. Bitte beachten Sie, dass auf einigen Flächen und Wegen kein oder nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt.

3. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher. Belästigungen oder Gefährdungen von Personen sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können von uns als Hausfriedensbruch geahndet werden.

4. Abbrennen offener Feuer und Grillen sind untersagt.

5. Das Verzehren von Nahrung und Trinken ist im Schloss und den Ausstellungen untersagt. Das Verzehren von mitgebrachter Nahrung und von Getränken ist in den Gastronomien des Schlosses ebenfalls untersagt. 

6.Bitte beachten Sie, dass das Mitführen und Nutzen von Wanderstöcken oder anderen Stöcken in der Vorburg und dem Schloss nicht erlaubt ist. Dies gilt natürlich nicht für medizinische Gehhilfen.

7. Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist im Schloss und den Ausstellungen nicht erlaubt. Führen Sie Hunde bitte auf dem gesamten Gelände an der Leine. Helfen Sie uns, das Ensemble von Schloss Drachenburg sauber zu halten, indem Sie eventuelle Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner beseitigen.

8. Zur Aufsicht Verpflichtete (Lehrer, Gruppenleiter o.ä. ) sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.

9. Die Schloss Drachenburg gGmbH behält sich vor, das Betreten des Ensembles von Schloss Drachenburg bei Veranstaltungen räumlich und zeitlich einzuschränken. Wir bitten entsprechende Regelungen zu beachten. 

10. Das Fotografieren sowie das Filmen ohne Stativ sind für private Zwecke grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Sonderausstellungen. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Schloss Drachenburg gGmbH. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts wird hingewiesen. Das Fotografieren im Rahmen von Pressearbeit ist in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Schloss Drachenburg gGmbH gestattet. 

11. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren. Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbeizuführen.

12. Führungen auf dem Gelände, im Schloss und der Vorburg werden ausschließlich von der Schloss Drachenburg gGmbH organisiert und durchgeführt. Informationen und Buchungen bitte über das Besucherzentrum von Schloss Drachenburg.

13. Das Aufsichtspersonal der Schloss Drachenburg gGmbH handelt im Auftrag der Geschäftsführung. Es ist angewiesen, darauf zu achten, dass alle Punkte dieser Hausordnung beachtet werden. Aus diesem Grund ist allen Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann der oder den betreffenden Person(en) durch eine(n) Beauftragte(n) der Schloss Drachenburg gGmbH der weitere Aufenthalt auf Schloss Drachenburg untersagt werden.

14. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann des weiteren Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis vom Gelände wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und wünschen einen angenehmen Aufenthalt auf Schloss Drachenburg.